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   BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90   

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https://dejure.org/1991,1307
BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90 (https://dejure.org/1991,1307)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1991 - IV ZR 249/90 (https://dejure.org/1991,1307)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1991 - IV ZR 249/90 (https://dejure.org/1991,1307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsprämie - Prämie - Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers - Gleichheit - Prämienverzug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; VVG § 40
    § 40 Abs. 2 S. 1 VVG (Unteilbarkeit der Prämie) ist verfassungsgemäß

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 40 Abs. 2 Satz 1
    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2 VVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 115, 347
  • NJW 1992, 107
  • MDR 1991, 1137
  • VersR 1991, 1277
  • JR 1993, 234
  • JR 1993, 236
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
    Eine willkürliche Regelung und einseitige Bevorzugung des Versicherers, die den weiten Ermessensspielraum des Gesetzgebers (BVerfGE 4, 7, 18) verließe, liegt darin nicht.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
    b) Bei der Ordnung von Massenerscheinungen darf sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung seiner Normen generalisierender, typisierender und pauschalisierender Regelungen bedienen (BVerfGE 81, 228, 237 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nur die willkürlich ungleiche Behandlung im wesentlichen gleicher Sachverhalte (BVerfGE 11, 283, 287).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
    Von einer Willkür des Gesetzgebers darf man aber nicht schon dann sprechen, wenn er im Rahmen seines freien Ermessens unter mehreren gerechten Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt (BVerfGE 4, 144, 155 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
    Selbst Härten sind dabei in Einzelfällen unvermeidlich und müssen hingenommen werden (BVerfGE 77, 308, 338).
  • OLG München, 31.01.1986 - 10 U 4630/85

    Wildschadenklausel; Haarwild; Versicherungsschutz; Hindernis; Fahrbahn;

    Auszug aus BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
    Dem Gesetzgeber ist es auch unbenommen, dem Versicherer ein Druckmittel (vgl. Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. § 40 Anm. 6) an die Hand zu geben, um ihm einen gewissen Schutz vor Vertragsbrüchen zu gewähren (Brentrup, VersR 1986, 863).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
    Es ist nicht zu prüfen, ob er jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern lediglich, ob jene äußersten Grenzen gewahrt sind (BVerfGE 9, 201, 206 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90
    Eine Typisierung, durch die eine nur verhältnismäßig kleine Gruppe Härten ausgesetzt ist und bei der sich eine Ungleichbehandlung nicht sehr intensiv auswirkt, ist verfassungsrechtlich aber noch nicht bedenklich (vgl. BVerfGE 82, 126, 152 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Bei "unechter unterjähriger Beitragszahlung" ist - wie im Streitfall - trotz monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlungsweise die Versicherungsperiode das Jahr (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 249/90, BGHZ 115, 347, 353 unter III; Engeländer VersR 2011, 1358, 1364 f.).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

    Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BGHZ 115, 347, 349 f. und BVerfG VersR 1999, 1221 f.; beide m.w.N.).
  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95

    Rüge der Verfassungsmäßigkeit der Prämienzahlung für die gesamte

    Vor allem aber hat sich der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Oktober 1991 ausführlich mit den verfassungsrechtlichen Argumenten in bezug auf § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG auseinandergesetzt, einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder das Rechtsstaatsprinzip jedoch mit - wie noch darzulegen ist - überzeugenden Erwägungen verneint (vgl. BGHZ 115, 347).

    Das ergibt sich aus den zutreffenden Erwägungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHZ 115, 347.

    Die den Versicherungsnehmer treffende Belastung ist aber, da auf maximal eine Jahresprämie beschränkt, in aller Regel nicht besonders intensiv (vgl. BGHZ 115, 347 ).

  • AG Kerpen, 26.02.2003 - 22 C 309/02

    Entscheidung über einen Rechtsstreits aufgrund der Gültigkeit einer

    Mit dem BGH (VersR 1991, 1277 [1278 unter I. 3. a)] m.w. Nachw.) ist nämlich davon auszugehen, daß es einen "allgemeinen Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie" gar nicht gibt.

    Entgegen der Auffassung des BGH kann diese Ungleichbehandlung nach Auffassung des erkennenden Gerichts auch nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden, daß es sich bei der Abwicklung von Versicherungsverträgen um ein "Massengeschäft" handelt, bei welchem Härten in Einzelfällen hinzunehmen wären (vgl. BGH, VersR 1991, 1277 [1278 unter I. 3.]).

    Allerdings verweist der BGH (VersR 1991, 1277 [1278]) zu Recht darauf, daß sich die Regelung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG in bestimmten Situationen auch zugunsten des Versicherungsnehmers auswirken kann.

  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03

    Rechtsschutzversicherung: die Risikoausschlussklausel in der

    Soweit der endgültigen Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers die Wirkung beigemessen wird, mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung werde Fälligkeit herbeigeführt (vgl. BGH ZFS 2000, 355; BGH VersR 1991, 1277; BGH VersR 1971, 433; OLG Hamm VersR 1990, 82; OLG Hamm, Recht und Schaden 1994, 241; zustimmend Römer in Römer/Langheid, a.a.O. § 11 VVG Rdn. 12; Berliner Kommentar - Gruber § 11 Rdn. 5) betrifft dies nur bereits entstandene Ansprüche (vgl. BGH VersR 2002, 472).
  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

    Der Fall des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG zeichnet sich dadurch aus, daß dem Versicherer Fall nach allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Regelungen ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zustünde, den der Gesetzgeber im Hinblick auf die zu regelnde Ordnung von zahlreichen Fällen (Massenerscheinungen) in der geschehenen weise generalisierend und typisierend normiert hat und normieren durfte (vgl. BGH VersR 91, 1277; BVerfG VersR 99, 1221).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00

    Versicherungsvertrag - Erstprämie - verspätete Weiterleitung durch Makler -

    Denn nach § 40 Abs. 2 S. 1 VVG, der jedenfalls keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, NJW 1999, 2959; BGH, NJW 1992, 107), gebührt dem Versicherer die Prämie bis zur Beendigung der - zum Zeitpunkt der Kündigung nach § 39 Abs. 3 VVG - laufenden zweiten Versicherungsperiode.
  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 51/95

    Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG

    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtlichen Angriffe gegen § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG in seinem Urteil vom 2. Oktober 1991 ausführlich geprüft, einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder das Rechtsstaatsprinzip aber mit überzeugenden Argumenten verneint (vgl. BGHZ 115, 347).
  • LG Leipzig, 07.12.1995 - 12 S 5165/95

    Inhalt des Versicherungsschein; Genehmigungspflichtigkeit;

    ebenso wie die herrschende Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 1277 ; OLG Düsseldorf VersR 1990, 263; OLG Saarbrücken VVGE § 40 Nr. 1; LG Wuppertal ZfS 1991, 306) die Regelung des § 40 II 1 VVG noch für verfassungskonform.
  • LG Deggendorf, 12.02.2003 - 2 O 411/02

    Rückzahlung von Beiträgen zu einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung;

    Obergerichtliche Entscheidungen liegen nur zu § 40 II VVG vor, so das Urteil des BGH vom 2.10.1991 (in Versicherungsrecht 91, 1277 ff.) und der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8.3.99 (Versicherungsrecht 99, 1221 ff.).
  • KG, 12.04.1994 - 19 UF 6512/93

    Zeitpunkt der Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Verstoß gegen den

  • AG Neuruppin, 12.05.2000 - 42 C 210/99

    Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Prämie bis zum Ablauf des ersten

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